Darum braucht die Schweiz klare Regeln
für die Gentechnik - unsere Argumente

Mensch, Tier und Umwelt vor Gentechnik-Risiken schützen

Die Auswirkungen von gentechnischen Verfahren auf Mensch, Tier und Umwelt sind unzureichend erforscht und trotzdem sind die Risiken für die menschliche Gesundheit (bspw. Antibiotikaresistenzen, Allergien) das Wohlergehen von Tieren (Qualzucht, Doppelmuskeltiere) und den Erhalt der biologischen Vielfalt (Auskreuzung mit Wildpflanzen) bereits jetzt nachweisbar. Für einen ausreichenden Schutz vor den Gefahren der Gentechnik müssen alle gentechnischen Eingriffe bei Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen einer strengen Risikoprüfung unterliegen, bevor sie bewilligt, produziert und verkauft werden dürfen.

Das alles muss auch für Produkte aus der sogenannten neuen Gentechnik (Lobby-Begriff: neue Züchtungsverfahren) gelten, denn auch die neue Gentechnik ist und bleibt Gentechnik! Mit einer umfassenden Risikoprüfung werden Mensch, Tier und Umwelt bestmöglich geschützt und das verfassungsmässig garantierte Vorsorgeprinzip gestärkt.

Die Lebensmittelschutz-Initiative verankert eine umfassende Risikoprüfung für gentechnisch veränderte Organismen in der Verfassung und schützt damit Mensch, Tier und Umwelt vor den Gefahren der Gentechnik.

Wahlfreiheit dank Transparenz im Einkaufsregal

Eine überwiegende Mehrheit der Schweizer Konsument:innen will wissen, wo Gentechnik drin ist und fordert eine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Produkte von Acker bis auf den Teller. Es braucht Transparenz vom Saatgut bis zum Einkaufsregal. Denn wo Gentechnik drin ist, muss auch Gentechnik draufstehen. 

Nur mit einer Kennzeichnungspflicht entlang der gesamten Wertschöpfungskette kann garantiert werden, dass Züchter:innen und Landwirt:innen auch in Zukunft gentechnikfrei produzieren können und Konsument:innen weiterhin frei entscheiden können, ob gentechnisch veränderte Lebensmittel auf ihrem Teller landen oder ob sie lieber darauf verzichten möchten.

Die Lebensmittelschutz-Initiative verankert die Kennzeichnungspflicht für Gentechnik entlang der gesamten Wertschöpfungskette in der Verfassung und garantiert damit die Wahlfreiheit der Konsument:innen und Landwirt:innen.

Gentechnikfreie Landwirtschaft und 🇨🇭-Qualität bewahren

Wo gentechnisch veränderte Organismen angepflanzt werden, können sie sich unkontrolliert verbreiten. Durch den Pollenflug kann es zu Verunreinigungen von gentechnikfreien Feldern (z.B. von IP-Suisse- oder Bio-Produzent:innen) kommen, welche nicht rückgängig zu machen sind. Dies beschneidet die Freiheit der Schweizer Bäuer:innen. Damit das nicht passiert, braucht es klare Regeln, damit die Existenz und Wirtschaftlichkeit der gentechnikfreien Landwirtschaft erhalten bleibt. 

«Suisse Garantie» und damit die 🇨🇭-Qualität, welche auch für exportierte Produkte von grosser Bedeutung sind, zeichnet sich seit jeher durch den Verzicht auf Gentechnik aus. Wird diese Qualitätsstrategie aufgegeben, steht für die Schweizer Land- und Exportwirtschaft viel auf dem Spiel und es drohen wirtschaftliche Einbussen, die aktuell unbezifferbar sind.

Die Lebensmittelschutz-Initiative verankert die sogenannte Koexistenz in der Verfassung und sorgt dafür, dass Landwirt:innen auch in Zukunft gentechnikfrei produzieren können und das Verursacherprinzip eingehalten wird, bei dem im Falle eines Schadens der Verursacher haften muss.

Keine Patente auf Saatgut

Je mehr Kontrolle und Marktmacht Chemie- oder Saatgut-Konzerne bekommen, desto grösser wird die Abhängigkeit der Landwirt:innen und schlussendlich auch der Konsument:innen. Werden also, wie von der Industrie gefordert, durch Gentechnik-Pflanzen auch Sorten aus herkömmlicher Züchtung patentiert, verlieren die Züchter:innen zunehmend die Möglichkeit, unabhängig Saatgut zu züchten und es drohen ihnen hohe Lizenzgebühren.

Auch die Landwirt:innen werden dadurch immer stärker von Grosskonzernen abhängig. Sie müssen teureres Gentechnik-Saatgut kaufen, wobei bereits jetzt absehbar ist, dass dieses im Anbau meist noch mehr Dünger und Pestizide benötigt als bisher. All das führt zu immer grösseren Profiten für die Konzerne, welche sie mit einem essentiellen Gut - unserem Essen - machen, was selbsterklärend aus vielerlei Hinsicht hochproblematisch ist.

Die Lebensmittelschutz-Initiative verankert ein Patentverbot auf Pflanzen und Tieren aus herkömmlicher Züchtung in der Verfassung und stellt so sicher, dass Saatgut und damit unser Essen für alle zugänglich und nutzbar bleibt.

Vielfalt statt Gentechnik

Die Auswirkungen der Klimakrise stellen uns alle vor riesige Herausforderungen: Wetterextreme wie Hitzewellen, Spätfröste, Trockenheit, Starkregen, Stürme und Hagel werden zunehmen. Genmanipulierte Pflanzen konnten trotz Heilsversprechen der Agrarindustrie bisher keinen nennenswerten Beitrag zur Klimaanpassung und Ernährungssicherheit leisten. Weiter ist es nicht absehbar, dass die sogenannte neue Gentechnik in naher Zukunft auch nur eine Pflanze auf den Markt bringt, welche die grossen Nachhaltigkeits-Versprechen der Saatgut- und Chemiekonzerne erfüllen würde. Im Gegenteil, sie erfordern sogar meist mehr Pestizide und Dünger.

Gleichzeitig leistet die herkömmliche Saatgutzüchtung und Lebensmittelproduktion schon heute einen wirksamen und konkreten Beitrag zur Ernährungssicherheit und der Resilienz des gesamten Systems. Durch vielfältige Anbaumethoden, den Erhalt fruchtbarer Böden, natürliche Schädlingsbekämpfung, die Förderung einer höheren Artenvielfalt und die Zusammenarbeit von Zucht, Produktion und Handel, sind innerhalb von wenigen Jahren konkrete Erfolge vorzuweisen.

Die Lebensmittelschutz-Initiative verankert die Unterstützung der gentechnikfreien und vielfältigen Produktion von Lebensmittel in der Verfassung und schafft damit die Grundlage, um ein nachhaltiges und klimaresilientes Ernährungssystem aufzubauen.

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