Gedanken der Dienststelle Ethik und Gesellschaft zum Gentechnik-Spezialgesetz

Die Dienststelle Ethik und Gesellschaft (Vox Ethica) der katholischen Kirche hat sich im Juli 2025 an der Vernehmlassung zum Gesetz über neue Züchtungstechnologien beteiligt.

Für sie ist klar, dass bei ethischen Überlegungen auch die Umweltauswirkungen miteinbezogen werden müssen. Dabei stützt sie sich als katholische Stelle auf die Enzyklika Laudato Si’ (2015) von Papst Franziskus, die die Verantwortung und den Respekt der Christen gegenüber der Schöpfung betont. Um den Herausforderungen unserer heutigen Zeit zu begegnen, befürwortet Franziskus einen ganzheitlich nachhaltigen Ansatz, der über rein technologische Lösungen hinausgeht. Dieser Ansatz setzt eine Entwicklung voraus, die alle Aspekte der menschlichen Entwicklung und nicht nur die wirtschaftlichen berücksichtigt.

Hinsichtlich des Gentechnik-Spezialgesetztes äussert die Dienststelle Ethik und Gesellschaft mehrere Bedenken:

  1. Sie sieht die Machbarkeit zweier paralleler Produktions- und Vertriebsstränge für die Aufrechterhaltung der gentechnikfreien Landwirtschaft generell kritisch und fordert für die angestrebte Warenflusstrennung klarerer Regelung.

  2. In ökologischer Hinsicht ist zu bedenken, dass alle gentechnischen Eingriffe unvorhersehbare Folgen oder unerwünschte Wechselwirkung in der Umwelt haben können. Davor gilt es die Natur zu schützen und das Vorsorgeprinzip einzuhalten.

  3. Die Auswirkungen des Verzehrs von gentechnisch veränderten Produkten auf die langfristige Gesundheit der Konsument:innen sollten ebenfalls berücksichtigt werden, um eine vollständige Risikoanalyse zu erhalten.

  4. Auch beurteilt sie die Kennzeichnung „aus neuen Züchtungstechnologien” als ungenügend. Mit der Einführung dieser Bezeichnung schafft das Gesetz eine neue Terminologie, die darauf abzielt, das Moratorium für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu umgehen, obwohl es sich in Wirklichkeit um solche handelt.

  5. Die negativen Folgen der Patentierung des Saatguts auf die Ernährungssicherheit müssen berücksichtigt werden.

Denn der Einsatz von Techniken, die nur von einer kleinen Zahl von Spezialisten weltweit beherrscht werden, wirft unweigerlich die Frage nach Patentierung des Saatguts und der Marktkonzentration durch eine Handvoll grosser Agrar- und Lebensmittelkonzerne auf. Diese neuen, durch Gentechnik hergestellten Sorten werden Gegenstand einer profitablen Vermarktung und Patentierung sein. Kaum auszumalen, welche Auswirkungen das Aufkommen solcher Designer-Pflanzen auf die Landwirtschaft und insbesondere auf die Kosten für die Verwendung dieses neuen Saatguts hätte. Feststeht, dass die Leidtragenden diejenigen wären, die schon heute unter Hunger leiden. Dies verstösst gegen das Gebot der Nächstenliebe.

Schliesslich liegt die rote Linie für die Dienststelle Ethik und Gesellschaft in der Nichtzurückholbarkeit genetisch veränderter Organismen. Da genetische Veränderungen an die Nachkommen weitergegeben werden, wird es schwierig, eine vielleicht vielversprechende, aber unsichere Technik mit all den noch nicht beherrschten Risiken zuzulassen. In der aktuellen Gesetzesvorlage wird das respektive, in der Verfassung verankerte Vorsorgeprinzip nicht eingehalten.

Selbst wenn moderne Gentechnikverfahren Fortschritte in Bezug auf Klima- oder Schädlingsresistenz ermöglichen würden, so wie es im Gesetzesentwurf steht, können sich diese Vorteile langfristig trotzdem als schädlich erweisen oder zumindest hohe Risiken aufweisen. Zum Beispiel eine Pflanze, die durch genetische Veränderung Insektizide produziert, fördert gleichzeitig die Resistenz des Schädlings dagegen und ist potenziell gefährlich für Insekten anderer Arten, wodurch das ökologische Gleichgewicht insgesamt beeinträchtigt wird.

Aus der Perspektive einer ganzheitlichen Nachhaltigkeit, die sowohl soziale als auch ökologische Faktoren berücksichtigt, lehnt die Dienststelle Ethik und Gesellschaft die Gesetzesvorlage von Bundesrat Rösti ab und empfiehlt die Einhaltung des derzeitigen Moratoriums. Es wird die Vision einer Landwirtschaft, die den Eigenheiten der Schweizer Landschaft Rechnung trägt, menschliche Beurteilungskriterien miteinbezieht und sozialverträglich und nachhaltig ist, verfolgt. Die Produktion von Nahrungsmitteln muss sich in den Dienst des Gemeinwohls und aller Lebewesen stellen.

Florence Quinche, Florian Lüthi
Dienstelle Ethik und Gesellschaft, Vox Ethica, römische katholische Kirche

https://www.bischoefe.ch/gremien-und-dienstellen/dienststelle-ethik-und-gesellschaft/

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