Mangelhaftes Gentechnik-Spezialgesetz wäre vor dem Volk chancenlos
Der sich in Vernehmlassung befindende Gesetzesentwurf zur Regelung von neuen gentechnischen Verfahren weist grundlegende Mängel auf. Die von der Gentechnik-Lobby beeinflusste Vorlage missachtet das Vorsorgeprinzip, schafft unnötige Rechtsdoppelungen, gefährliche Schlupflöcher und setzt die Wahlfreiheit der Konsument:innen aufs Spiel. Der Verein für gentechnikfreie Lebensmittel weist die Vorlage entschieden zurück und droht mit dem Referendum.
Die Mängel am vorgelegten «Spezialgesetz» werden bereits in seinem Titel erkenntlich. Anstatt von neuen gentechnischen Verfahren zu sprechen, versucht der Bundesrat in einem spektakulären Täuschungsmanöver den wissenschaftlich korrekten Begriff der Gentechnik zu umgehen. «Ein solches Vorgehen ist dem Bundesrat nicht würdig. Er verfolgt damit ein klares Ziel: Die Konsument:innen sollen hinters Licht geführt werden, damit sie diesen Gentechnik-Etikettenschwindel akzeptieren» sagt Martin Graf, Präsident Verein für gentechnikfreie Lebensmittel und ergänzt: «Das werden wir nicht hinnehmen.».
Eine kürzlich veröffentlichte Sotomo-Umfrage zeigt, dass die Menschen in der Schweiz klare Vorstellungen haben, unter welchen Bedingungen eine Zulassung der neuen Gentechnik in Frage kommt. «Die Umfrage-Resultate bekräftigen unsere Haltung. 9 von 10 Personen in der Schweiz wollen eine Risikoprüfung für jede einzelne Pflanzensorte sowie eine Kennzeichnungspflicht entlang der gesamten Wertschöpfungskette. 78% wollen den Erhalt der gentechnikfreien Landwirtschaft sichern. Mit dem von Bundesrat Rösti vorgelegten Gesetz würden genau diese Konsument:innen-Anliegen missachtet.» meint Dominik Waser, Geschäftsleiter Verein für gentechnikfreie Lebensmittel.
Anstatt die neue Gentechnik im bestehenden Gentechnikgesetz (GTG) zu regeln, würden mit dem Spezialgesetz unnötige Rechsdoppelungen, juristische Graubereiche sowie Schlupflöcher zur Umgehung der Risikoprüfung geschaffen. «Auch die neue Gentechnik bleibt Gentechnik. Das bestätigt auch das Bundesamt für Justiz. Wir fordern darum, die neue Gentechnik im fundierten Gentechnikgesetz zu regeln. Die roten Linien der Lebensmittelschutz-Initiative müssen dabei in jedem Fall eingehalten werden.» so Martin Graf, Präsident Verein für gentechnikfreie Lebensmittel. Es braucht klare Regeln, um die Produzent:innen, Konsument:innen und die Umwelt adäquat vor den Risiken der Gentechnik zu schützen.
Die Stellungnahme des Vereins für gentechnikfreie Lebensmittel ist indes auch als Gegenposition auf die vom Verein «Sorten für Morgen» angeführte Gentechnik-Lobby zu verstehen, welche fahrlässig eine weitere Abschwächung der Vorlage fordert.
Sollte das Gentechnik-Spezialgesetz in der vorliegenden oder noch weiter abgeschwächten Form durch die eidgenössischen Räte verabschiedet werden, zögert der Verein für gentechnikfreie Lebensmittel keinen Moment und wird zusammen mit einer Allianz von verbündeten Organisationen aus den Bereichen Züchtung, Produktion, Handel, Konsum und Umweltschutz das Referendum ergreifen.
Für Rückfragen:
Martin Graf, Präsident, Verein für gentechnikfreie Lebensmittel
martin.graf@lebensmittelschutz.ch, 079 964 18 56
Dominik Waser, Geschäftsleiter, Verein für gentechnikfreie Lebensmittel
dominik.waser@lebensmittelschutz.ch, 079 313 98 02