Eure Fragen zur Nachzählung der Lebensmittelschutz-Initiative

Die Spielregeln wurden während der Sammelphase geändert durch den Bundesrat. Dies führte zu unzähligen ungültigen Unterschriften. Kann dagegen rechtlich vorgegangen werden?

Die Lebensmittelschutz-Initiative ist die erste eingereichte Initiative, deren Sammelphase durch diese Praxisänderung so massgebend beeinflusst wurde. Eine solche Regeländerung ohne Übergangsfrist kann zwar gegen den Grundsatz von “Treu und Glauben” verstossen, welcher staatliche Organe und Privatpersonen zu einem fairen und vertrauenswürdigen Verhalten verpflichtet. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch eher um eine Präzisierung bestehender Regeln, welche eine strengere Anwendung durch die Gemeinden fordert  – nicht um eine formelle Regeländerung. Ob dennoch rechtliche Schritte (z.B. Forderung einer Nachsammlung) sinnvoll sind, wird derzeit ausführlich geprüft. Entscheidend ist ebenfalls, ob diese Präzisierung die Situation der Lebensmittelschutz-Initiative entscheidend beeinflusst hat.

Die Gentechnik ist eine heiss debattierte Thematik, verschiedene wichtige Akteure sind sich aktuell nicht einig über das weitere Vorgehen. Ist es also möglich, dass die Unterschriftensammlung aktiv sabotiert oder manipuliert wurde durch gegnerische Stimmen?

Aktuell bestehen noch viele offene Fragen und Sorgen im Zusammenhang mit der Unterschriftensammlung und das Bedürfnis nach einer Klärung ist sehr verständlich. Doch nach aktuellem Stand liegen keine Hinweise auf eine aktive Sabotage oder Manipulation vor. Uns ist es wichtig, uns deutlich von unbelegten Spekulationen zu distanzieren. Nur so ist eine sachliche, faire und demokratische Diskussion möglich. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass unsere Anliegen glaubwürdig und verantwortungsvoll vertreten werden. 

Es wurden rund 137’000 Unterschriften gesammelt, doch nun sollen nur 96’000 davon gültig sein. Wie ist eine solch grosse Diskrepanz zu erklären?

Es wurden insgesamt rund 137’000 Unterschriften gesammelt, doch nach der offiziellen Prüfung gelten nur noch etwa 96’400 als gültig. Eine solche Diskrepanz ist für schwer nachvollziehbar. Während der gesamten Sammelphase stützen wir uns auf die Zahlen unseres externen Beglaubigungspartners. Laut diesen Angaben wurden 124’174 Unterschriften fristgerecht von den Gemeinden zurückgeschickt und eingereicht. Rund 11’000 Unterschriften befanden sich zum Zeitpunkt der Einreichung noch bei den Gemeinden, und etwa 2’000 trafen zu spät ein, um noch berücksichtigt zu werden. Eine nachträgliche Einreichung ist leider ausgeschlossen. Von den eingereichten Unterschriften seien rund 104’000 als gültig bescheinigt worden. Laut unserem externen Partner war eine erfolgreiche Einreichung also klar sichergestellt. 

Doch im Zuge der Nachprüfung kam die Bundeskanzlei zum Schluss, dass nur am 27. Februar nur 98’200 gültige Unterschriften eingereicht wurden. Davon erklärten sie nochmals zusätzliche 1’800 Unterschriften als ungültig, womit das Endresultat bei rund 96’400 gültigen Unterschriften liegt. Eine solch grosse Diskrepanz war für uns demnach nicht absehbar und wirft erhebliche Fragen auf.

Laut Kommunikation wurde stets von gesammelten 137’000 Unterschriften gesprochen. Nun wurde bekannt, dass am 27. Februar nur rund 104’000 validierte Unterschriften eingereicht wurden. Wieso wurde dies nicht entsprechend kommuniziert?

Die insgesamt 137’000 Unterschriften beziehen sich auf alle im Sammelprozess eingegangenen Unterschriften. Diese Zahl ist für uns besonders wichtig, da sie zeigt, wie viele Menschen unsere Forderungen unterstützen - auch wenn aus formellen Gründen nicht alle Unterschriften gültig sind. Bei Volksinitiativen ist es üblich, diese breite politische Unterstützung sichtbar zu machen und entsprechend zu kommunizieren.

Die rund 104’000 von den Gemeinden beglaubigten Unterschriften sind dagegen ein formelles Zwischenresultat, welches sich aus dem administrativen Beglaubigungsprozess ergibt. Diese Zahl ist noch nicht endgültig, da die Bundeskanzlei jeweils noch weitere Unterschriften als ungültig erklärt. Im Sinne der Transparenz wird die finale, offiziell bestätigte Anzahl nach Abschluss des Prüfprozesses selbstverständlich öffentlich kommuniziert.

Die Folgen dieser fehlerhaften Zählung sind immens. Womöglich ist auch mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Ist bereits bekannt, wer die Schuld dafür trägt?

Aktuell ist keine Schuldzuweisung möglich. Für alle beteiligten Parteien gilt die Unschuldsvermutung. Erst durch weitere Informationen – insbesondere durch den Vergleich der Zähllisten der Schweizer Bundeskanzlei mit den Angaben unseres Beglaubigungspartners – kann geklärt werden, wo es zu Abweichungen oder möglichen Fehlern gekommen ist. Sollte sich im Rahmen der Nachzählung bestätigen, dass die Initiative die erforderliche Anzahl Unterschriften nicht erreicht hat, wird geprüft, ob und welche rechtlichen Schritte sinnvoll und möglich sind.

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