Was geht uns die EU-Gentech-Deregulierung an?
Die Schweiz ist vom EU-Gentech-Turbo stark betroffen, denn ein Grossteil der importierten Lebensmittel stammt aus den Nachbarländern und damit der EU. Tritt die EU-Regelung in Kraft, ist die Schweiz mit folgenden Herausforderungen konfrontiert:
Lebensmittel-Importe aus der EU: Gentech-Produkte aus der Kategorie 1 sind in der EU nicht mehr gekennzeichnet. Eine Unterscheidung zwischen gentechnisch veränderten und gentechfreien Lebensmittel ist nur noch teilweise möglich, je nach Produkt und Verarbeitungsgrad. Was macht die Schweiz mit den Lebensmittel-Importen aus der EU?
Zugang zu Saatgut: Mit der Deregulierung der gentechnischen Verfahren könnte es zu einer starken Zunahme der Patente kommen. Davon profitieren einzig die grossen Konzerne. Nicht-patentiertes und gentechfreies Saatgut wird möglicherweise schlechter verfügbar. Wie wird sichergestellt, dass für Schweizer Bäuer:innen ausreichend gentechnikfreies Saatgut zur Verfügung steht?
In der Schweiz dürfen grundsätzlich keine GVOs in Verkehr gebracht werden. Es gilt eine Kennzeichnungspflicht sowie ein Vorsorgeprinzip. Die neue EU-Regelung steht also in grossem Widerspruch zur aktuellen Schweizer Rechtslage und dem Wille der Bevölkerung, gentechnikfreie Lebensmittel zu konsumieren.
Kein Import von unbewilligten Gentechnik-Lebensmittel
Der Verein für gentechnikfreie Lebensmittel fordert deswegen, dass künftig aus der EU nur noch Lebensmittel importiert werden dürfen, welche nachweislich gentechnikfrei sind und damit zum Beispiel das Label «Ohne Gentechnik» oder «Bio» tragen. Um dies sicherzustellen, muss der Bundesrat entsprechende Nachweismethoden entwickeln und flächendeckende Kontrollen einführen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Schweizer Konsument:innen weiterhin keinen Risiken ausgesetzt sind, ihre Wahlfreiheit behalten und die Schweizer Gentech-Gesetzgebung respektiert wird.
Forderungen:
Lebensmittelimporte aus der EU: Nur Lebensmittel, welche nachweislich gentechfrei sind, dürfen künftig aus der EU importiert werden.
Nachweismethoden: Der Bund dafür sorgen, dass entsprechende Nachweismethoden vorhanden sind, um die gentechnischen Veränderungen in Gentech-Food zu identifizieren und nachzuverfolgen.
Kontrollen: Der Bund muss verlässliche und flächendeckende Kontrollen eingeführt, bei welchen alle nicht nachweislich gentechfreien Importprodukte mit den entwickelten Nachweisverfahren geprüft werden.
Zugang zu gentechfreiem Saatgut: Für Bäuer:innen muss jederzeit ausreichend gentechnikfreies Saatgut zur Verfügung stehen und die Förderung der gentechfreien Saatgutproduktion in der Schweiz muss ausgebaut werden.
Patente: Die Wirkung allfälliger EU-Patente auf Gentech-Pflanzen muss in der Schweiz aufgehoben werden.
Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Bäuer:innen, Züchter:innen und Konsument:innen weiterhin die freie Wahl haben, ob sie Gentechnik einsetzen und kaufen oder eben nicht. Der Bundesrat ist verantwortlich, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden.
Der Verein für gentechnikfreie Lebensmittel wird die weiteren Entwicklungen genau beobachten.

