Der Stand des Wissens
Die Lebensmittelschutz-Initiative fordert klare Regeln für die Gentechnik. Sie will eine Kennzeichnungspflicht vom Acker bis auf den Teller, eine umfassende Risikoprüfung sowie Massnahmen zum Erhalt und Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft. Am 27. Februar 2026 wurde die Volksinitiative bei der Bundeskanzlei offiziell eingereicht. Am 20. März 2026 hat der Bundesrat beschlossen, dass die Unterschriften der Lebensmittelschutz-Initiative nachgezählt werden müssen. In diesem Blogartikel informieren wir darüber, was wir zum jetzigen Zeitpunkt wissen – und was noch offen bleibt.
Der Prozess
Alle Unterschriften, die für eine nationale Volksinitiative gesammelt werden, müssen von den Gemeinden geprüft und beglaubigt werden. Dazu werden alle eingegangenen Unterschriften gezählt, sortiert und an die Gemeinden geschickt. Diese wiederum prüfen die Unterschriften auf ihre Gültigkeit und retournieren sie wieder ans Komitee. Für die Durchführung dieses aufwändigen und kostspieligen Prozesses hat der Verein für gentechnikfreie Lebensmittel mit einem erfahrenen externen Partner zusammengearbeitet. Diese Firma war für den gesamten Beglaubigungsprozess verantwortlich. Sie hat in der Vergangenheit bereits über dreissig Volksinitiativen begleitet und erfolgreich ins Ziel gebracht. Die Zusammenarbeit war stets vertrauenswürdig und konstruktiv. Jegliche vom Verein für gentechnikfreie Lebensmittel veröffentlichten und verwendeten Informationen im Bezug auf den Stand der Sammlung und Beglaubigung basierten auf den Angaben unseres Beglaubigungs-Partners.
Die Zahlen
Laut unserem Partner haben wir zum Zeitpunkt der Einreichung total über 137’000 Unterschriften gesammelt. Davon wurden 135’000 Unterschriften an die Gemeinden zur Prüfung verschickt. Am Tag der Einreichung, also am Freitag, 27. Februar 2026 - kurz vor Ablauf der Sammelfrist am 3. März - waren noch gut 11’000 Unterschriften bei den Gemeinden im Umlauf. Wir haben also 124’000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht, wovon laut Angaben 104’000 gültig beglaubigt waren. Damit wären genug gültige Unterschriften vorhanden, damit das nötige Quorum von 100’000 erreicht werden kann und die Volksinitiative zustande kommt. Laut den aktuell vorliegenden Informationen kommt die Bundeskanzlei bei ihrer Nachprüfung zum Schluss, dass weniger – konkret nur 98’200 – gültige Unterschriften eingereicht wurden. Darüber hinaus erachtet die Bundeskanzlei zusätzliche 1’800 Unterschriften als ungültig, was im üblichen Rahmen liegt. Damit würde die Lebensmittelschutz-Initiative das nötige Quorum verfehlen. Wie es zu dieser erheblichen Differenz kommen konnte, klären wir zurzeit mit unserem Auftragnehmer.
Die Nachzählung
Der Bundesrat ist verpflichtet, bei einem so knappen Ergebnis der von der Bundeskanzlei durchgeführten Prüfung eine offizielle Nachzählung durchzuführen. Diese wurde an der Bundesratssitzung vom 20. März 2026 beschlossen. In den kommenden Wochen wird nun eine interdepartementale Gruppe die Unterschriften ein weiteres Mal zählen. Das Ergebnis dieser Nachzählung wird über das Zustandekommen der Lebensmittelschutz-Initiative entscheiden. Der Verein für gentechnikfreie Lebensmittel respektiert den Entscheid des Bundesrats und wird ihm während der Nachzählung vollumfänglich zur Verfügung stehen.
Die erschwerten Sammelbedingungen
Im Herbst 2025 – also während der Sammlung der Lebensmittelschutz-Initiative – hat die Bundeskanzlei unangekündigt die Spielregeln für Unterschriftensammlungen geändert. Tausende Unterschriften, die bis dahin als gültig erklärt wurden, waren von einem Tag auf den anderen ungültig. Dies betraf insbesondere Familien, WG’s, ältere sowie beeinträchtigte Personen, da neu Unterschriften, bei denen Vor- und Nachname von mehreren Personen mit derselben Handschrift geschrieben wurden, nicht mehr als gültig angesehen wurden. Entgegen den Angaben der Bundeskanzlei, welche davon ausging, dass rund 1% aller Unterschriften davon betroffen sind, zeigt eine Analyse der Stiftung für direkte Demokratie, dass es eher 4-5% aller Unterschriften betrifft und damit massiv mehr Unterschriften ungültig sind als bisher.
Das weitere Vorgehen
Der Verein für gentechnikfreie Lebensmittel nimmt die aktuellen Entwicklungen sowie die im Moment zur Verfügung stehenden Informationen sehr ernst und arbeitet intensiv an der Aufarbeitung des gesamten Prozesses. Bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse der Nachzählung ist keine abschliessende Erklärung möglich und es kann keine finale Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen werden. Selbstverständlich prüft der Verein alle Möglichkeiten gründlich, um dann einen fundierten Entscheid treffen zu können.
Die Schweiz muss über die Gentechnik entscheiden können
Wie eine repräsentative Studie des Umfrage-Instituts Sotomo aus dem vergangenen Jahr zeigt, dass die Stimmbevölkerung die Gentechnik in Lebensmitteln nach wie vor ablehnt. Sollte Gentechnik zugelassen werden, fordern die Stimmberechtigten jedoch strenge Regeln wie eine Risikoprüfung, die Kennzeichnung vom Saatgut bis zum fertigen Produkt im Einkaufsregal und den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft. Für den Verein für gentechnikfreie Lebensmittel ist darum klar, dass die Stimmbevölkerung bei der Regulierung von Gentechnik mitreden können muss. Wir bedanken uns für das unglaublich grosse Engagement zahlreicher Freiwilliger, die sich in den vergangenen zwei Jahren für den Schutz vor Risiken der Gentechnik eingesetzt haben.

